Die Aufgaben bei einer WEG-Verwaltung ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG, sowie der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag. Die daraus resultierenden Tätigkeitsfelder sind in die folgenden drei Säulen der WEG-Verwaltung einzusortieren:
Die finanzielle Betreuung des Gemeinschaftseigentums
Bei der finanziellen Betreuung des Gemeinschaftseigentums geht es darum, dass Vermögen der Gemeinschaft zu verwalten.
Die bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
Damit das Gemeinschaftseigentum zu jeder Zeit baulich und technisch ohne Mängel ist, ist es die Aufgabe der WEG-Verwaltung für die einwandfreie bauliche und technische Betreuung zu sorgen.
Die rechtliche Betreuung des Gemeinschaftseigentums
Neben den Aufgaben die sich auf das Eigentum an sich beziehen, ist es auch Aufgabe der WEG-Verwaltung, dass wesentliche rechtliche Aspekte abgedeckt werden.
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